Installation & Softwarepflege

Die Installation und Ersteinrichtung durch uns bezieht sich ausschließlich auf die Installation und Einrichtung unserer Software ::pixelmedic, der Datenbank sowie des Datenbankservers in der Netzwerkversion. Eine - durch Ihr Systemhaus - funktionierende und komplett eingerichtete Soft- und Hardwareinfrastruktur setzen wir voraus. Für den Erwerb einer Lizenz der Praxissoftware ::pixelmedic ist der Abschluss eines Softwarepflegevertrages obligatorisch.

Praxissoftware Ersteinrichtung

Da es sich bei der Praxissoftware ::pixelmedic um ein komplexes Produkt handelt, für das z.B. bei der Netzwerkversion ein spezieller Datenbankserver installiert und eingerichtet werden muss, ist eine Erstinstallation durch den Anwender nicht möglich.

Aus diesem Grund erfolgt die Installation und Ersteinrichtung von pixelmedic durch uns via Internet (TeamViewer). Der Umfang der inkludierten Dienstleistungen umfasst die o.g. Arbeitsstunden für einen Standort. Sollten weitere Standorte benötigt werden, unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot nach Sichtung Ihrer IT-Infrastruktur. Grundsätzlich erfolgt die Planung und Installation in Zusammenarbeit mit Ihrem Systemhaus. Sollten Sie eine Installation und Ersteinrichtung vor Ort in Ihren Praxisräumen wünschen, kommen zusätzliche Kosten für die Reisezeit und die Fahrtkosten hinzu. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.

::pixelmedics Softwarepflege-Vertrag

Für den Erwerb einer Lizenz der Praxissoftware ::pixelmedic ist der Abschluss eines Softwarepflegevertrages obligatorisch.

Bei Erwerb von Zusatzmodulen (z.B. Kassenbuch) erhöht sich der Gesamtbetrag für die monatliche Pflegepauschale um die Pflegepauschale für das Zusatzmodul. ::pixelmedic kann primär ohne Softwarepflegevertrag nicht erworben werden. Bei Kündigung des Softwarepflegevertrages können wir nicht ausschließen, dass pixelmedic und / oder Zusatzmodule weiterhin funktionsfähig sind. Über den Softwarepflege-Vertrag erhalten Sie regelmässig Programmupdates.

Des weiteren steht Ihnen unsere Hotline für kurze Programmfragen 60 Minuten im Monat insgesamt (inkl. Fragen zu Zusatzmodulen) und ein unbegrenzter E-Mail-Support zur Verfügung.

Der Support via Telefon oder E-Mail ersetzt nicht unser Schulungsprogramm. Daher können wir Fragen von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern nur beantworten, wenn Sie oder der Mitarbeiter Basiswissen (z.B. durch eine interne oder externe Schulung) bezüglich des Fragethemas hat. Im Rahmen des Supports ist es uns nicht möglich, komplexe Programmfunktionalitäten (neu) zu erklären.

Als Softwarehaus führen wir keine Systemhausdienstleistungen durch

Gemeint sind u.a. Dienstleistungen wie Einrichtung, Überprüfung, Wartung und Korrektur der Netzwerkeinstellungen, einer Firewall, der Datensicherung, eines Fernzugriffes z.B. über VPN u.v.m.

Auch eine Fehlersuche z.B. bei gestörter Netzwerkverbindung der Arbeitsplätze zum Datenbankserver können wir nur im Ausnahmefall und ggf. kostenpflichtig durchführen.

Dergleichen sind wir nicht Ansprechparter, wenn Ihre Hardware (z.B. PC, Scanner oder Drucker) nicht wunschgemäß funktioniert.
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