Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BOREALYS GmbH
1.  Anwendungsbereich und Geltung 

Diese Vereinbarung regelt den Geschäftsverkehr zwischen der BOREALYS GmbH (als Lieferfirma) und den Kunden und Interessenten der Privatpraxissoftware ::pixelmedic. Die Einbeziehung und Kenntnisnahme der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedindungen wird mit Vertragsabschluss anerkannt. Sie gehen in jedem Fall etwaigen anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden/ Interessenten vor. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt. 

Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den AGBs, Einzelverträgen, Service Level Agreements, Rahmenvertrag oder der Preisliste gehen die Bestimmungen der Einzelverträge, Service Level Agreements, Rahmenvertrag oder der Preisliste vor.

2.  Angebote (Offerten) 

Für Kunden oder Interessenten erstellte Angebote sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliche Zustimmung von BOREALYS GmbH weitergegeben werden. An allen darin enthaltenen Inhalten behält die BOREALYS GmbH die Eigentums- und Urheberrechte. Erfolgt keine Auftragserteilung, sind diese Unterlagen auf Verlangen der BOREALYS GmbH zu retournieren, löschen oder zu vernichten. Es dürfen keine Kopien gemacht werden. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen auch durch Mitarbeiter werden erst bindend mit ihrer schriftlichen Bestätigung. Zusicherungen liegen erst dann vor, wenn sie von der Borealys GmbH schriftlich als solche bezeichnet werden. 

3.  Preise 

Preisangaben auf Prospekten und Preislisten sind unverbindlich und verstehen sich, wo nicht speziell aufgeführt, immer exkl. MwSt., Transport, Installation, Schulung, Betrieb, Support oder sonstige Gebühren. Sollten sich im Zuge der Auftragsabwicklung zusätzliche, von BOREALYS GmbH nicht verursachte oder vorhersehbare Kostensteigerungen ergeben, behält sich BOREALYS GmbH eine Preisanpassung vor. 

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. 

4.  Spesen 

Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen und andere Auslagen gehen, ohne anders lautende Vereinbarung, zu Lasten des Kunden und werden in Rechnung gestellt. 

5.  Lieferung/Lieferfrist 

Die BOREALYS GmbH wird stets bemüht sein, die von ihr genannten Lieferfristen und Terminvereinbarungen, auch beim Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten. Dies jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Das gilt insbesondere für Lieferverzögerungen durch ihre Lieferanten sowie in Fällen von höherer Gewalt. Die zur Erfüllung des Auftrages vereinbarten Termine stehen unter dem Vorbehalt von höherer Gewalt, Streik, kriegerischer Ereignisse, innerer Unruhen und anderen hindernden Umständen, welche die BOREALYS GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere dass die BOREALYS GmbH die vom Kunden oder Dritten für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Leistungen, Informationen und Entscheide rechtzeitig erhält und der Kunde seine Instruktionen, Weisungen und den Auftragsumfang nicht ändert. 

Für Lieferverzögerungen können keine Konventionalstrafen, Schadenersatzforderungen oder Ähnliches geltend gemacht werden. 

Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber BOREALYS GmbH nicht nach, so ist BOREALYS GmbH berechtigt, die Lieferung zu unterbrechen und für ihre Aufwände die aufgelaufenen Kosten in Rechnung zu stellen. 

Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware oder Dienstleistung beinhalten oder erfüllen. 

Die BOREALYS GmbH trägt die Gefahr für Verlust/Beschädigung der Software bis zur Übergabe an den Kunden. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Übergabe der Software an den Kunden gehen Nutzen/Gefahr an den Kunden über. 

Beanstandungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Warenempfang schriftlich bei der BOREALYS GmbH geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. 

6.  Zahlungsbedingungen 

Die Basis für die Leistungsverrechnung bilden Angebot (Offerte), Auftragsbestätigung sowie vom Kunden mündlich oder schriftlich in Auftrag gegebene Arbeiten und Bestellungen. Alle Leistungen werden in Rechnung gestellt. Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen vom Kunden schriftlich zu erheben. Erfolgen innert Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Arbeitseinsätze ausserhalb der im Softwarepflegevertrag aufgeführten Zeiten werden mit folgenden Zuschlägen verrechnet: 

Beschreibung Zuschlag Montag - Freitag zwischen 19:00 und 22:00 Uhr 25% Montag - Freitag zwischen 22:00 und 08:00 Uhr 50% Samstag 50% Sonntag und allgemeine Feiertage 100% 

Die BOREALYS GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde 1/2 bei Auftragserteilung, 1/2 nach der Installation der Software. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen von Projekten. 

Die Rechnungen der BOREALYS GmbH sind (ohne andere Vereinbarung) sofort ohne Abzug netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, ohne Mahnung, in Verzug. 

Zahlungen werden ungeachtet eines angegebenen Verwendungszweckes der ältesten Forderung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die Hauptsache angerechnet. 

Bei Zahlungsverzug ist die BOREALYS GmbH berechtigt eine Mahngebühr von Euro 10.00 sowie bankenübliche Verzugszinsen zu fordern und weitere, direkt mit dem Zahlungsverzug im Zusammenhang stehende Kosten in Rechnung zu stellen. 

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers ist die BOREALYS GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern ohne Setzung einer Nachfrist. Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines Teils davon in Verzug, kann die BOREALYS GmbH vom Vertragsverhältnis fristlos zurückzutreten. 

Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers ist die BOREALYS GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. 

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die BOREALYS GmbH berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder zu sperren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungserfüllung durch die BOREALYS GmbH und bleibt verpflichtet, die fälligen Entgelte zu zahlen. 

Die Wiederinbetriebnahme einer Leistung wird nach effektivem Aufwand verrechnet. 

Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber, die Betreibungskosten zu vergüten. 

Das Recht des Kunden, seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, wird ausgeschlossen. 

Bei gerichtlicher Geltendmachung einer Forderung der BOREALYS GmbH werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten unwirksam. 

Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden wird ausgeschlossen.

7.  Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte und/oder Material Eigentum der BOREALYS GmbH und dürfen vom Kunden weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Die BOREALYS GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle auf Kosten des Bestellers zu verlangen. 

Im Falle der gerichtlichen Pfändung von unter Eigentumsvorbehalt der BOREALYS GmbH stehenden Gegenständen ist der Kunde verpflichtet, alles zu tun, um das Eigentum der BOREALYS GmbH zu schützen. Insbesondere hat der Kunde bei der Pfändung selbst sofort auf den Eigentumsvorbehalt der BOREALYS GmbH hinzuweisen und dem Pfändungsorgan alle Urkunden vorzulegen, aus welchen sich der Eigentumsvorbehalt ergibt. Gleichzeitig hat der Kunde die BOREALYS GmbH sofort über eine allfällige Pfändung zu informieren. Sämtliche mit der Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden, welcher sich verpflichtet, diese Kosten und Gebühren sofort nach Bekanntgabe zu bezahlen. 

8.   Gewährleistung und Garantie 

Die Gewährleistung für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die Borealys GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

Jede weitere Gewährleistung, insbesondere die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, ist ausgeschlossen. 

Bei Erweiterungen, Reparaturen oder Instandstellungsarbeiten durch Dritte für von BOREALYS GmbH gelieferte Software, die ohne die schriftliche Zustimmung der BOREALYS GmbH erfolgen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung durch die BOREALYS GmbH. 

Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Garantieleistungspflicht von der BOREALYS GmbH vollumfänglich ausgeschlossen. 

Können die Produkthersteller oder Zulieferer zur Verantwortung gezogen werden, so werden sowohl die Interessen der BOREALYS wie auch des Kunden gleichermassen berücksichtigt.
9.  Haftung, Schadensersatzansprüche 

Für Produkte und Dienstleistungen sowie Aufwände und Kosten beim Kunden oder Dritter übernimmt die BOREALYS keine Haftung und keine Garantie. 

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 

Der Auftragnehmer haftet verschuldensabhängig nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf denjenigen Betrag, der nach dem Softwarepflegevertrag pro Vertragsjahr als Pflegepauschale zu bezahlen ist. 

Eine darüberhinausgehende Haftung für direkte oder indirekte Schäden, für mittelbare oder unmittelbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Ansprüchen Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust oder -beschädigung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit werden, egal aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, wird vollständig ausgeschlossen. 

Die BOREALYS GmbH schliesst jegliche Haftung und Schadenersatzforderungen für Schäden aus, welche durch Cyber-Angriffe entstanden sind (u.a. Spamming, Hacker-Attacken, Phishing, Virus-Angriffe, Malware, Netzwerkblockierung und weitere). Auch Schadenersatzansprüche wegen Fehlmanipulationen durch den Kunden oder durch Dritte, Spannungsschwankungen (insbesondere Blitzschlag, Fehlmanipulation an der Elektrik, Fehler der Notstromversorgung usw.) sind ausgeschlossen. 

10.  Datenschutz und Datensicherheit 

Die BOREALYS GmbH ist nicht zuständig für Datenschutz und Datensicherheit. 

Da die Sicherheit des Datenverkehrs nicht absolut gewährleistet werden kann, wird auch für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen. Insbesondere für Handlungen oder Verschulden Dritter durch die die Daten geändert, gelöscht oder anderweitig beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen.

11. Produkte und Dienstleistungen Dritter 

Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die BOREALYS GmbH keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. 

Ein durch die BOREALYS GmbH unverschuldeter Verzug durch Dritte wird nach effektivem Aufwand dem Kunden weiter verrechnet. 

Dienstleistungen für Produkte Dritter werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 

12. Erfüllung und Gefahrenübergang 

Die BOREALYS GmbH sichert zu, die Arbeiten fachgerecht zu erbringen. Die Leistungen gelten als erbracht, wenn die BOREALYS GmbH im vereinbarten Umfang tätig war. 

Die BOREALYS GmbH arbeitet ausschliesslich im Auftragsverhältnis, Werkverträge benötigen explizit einen schriftlichen Vertrag. 

Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der definierten Übergabe der Waren oder Dienstleistungen an den Käufer oder einen von ihm beauftragten Dritten über. Bei Versand durch einen Dritten ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den Frachtführer massgeblich. 

13. Mitwirkungspflicht des Kunden 

Der Kunde gewährt der BOREALYS GmbH Zugang zu den IT-Komponenten. Er ist dafür besorgt, die Empfehlungen bezüglich der Installationsbedingungen und Hardwarevoraussetzungen (hierzu gehören auch Raumtemperatur, Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, etc.) einzuhalten. 

Bei der Installation der Software ist vom Kunden eine entscheidungsberechtigte Ansprechperson erreichbar, um Missverständnisse und dadurch resultierender Mehraufwand zu verhindern. 

Wenn keine entscheidungsberechtigte Person beim Kunden erreichbar ist oder die BOREALYS GmbH geforderte Informationen und Entscheide nicht rechtzeitig erhält, arbeitet die BOREALYS GmbH nach Best IT-Practice, damit Termine eingehalten, Folgekosten vermieden und Funktionalitäten gewährt werden. 

Der Kunde ist für die ordentliche und regelmässige Datensicherung verantwortlich. 

Für Arbeiten, die geplant werden können, wird deren Zeitpunkt und Dauer zwischen den Parteien in der Regel im Voraus abgesprochen. 

14. Service Desk / Auskünfte 

Während den üblichen Bürozeiten steht dem Kunden das Service Desk der BOREALYS GmbH zur Verfügung. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, sind telefonische Auskünfte bis zu 60min im Monat im Rahmen der Softwarepflege kostenfrei. Ein Übertrag nicht in Anspruch genommener Servicezeit auf den Folgemonat erfolgt nicht. Bei darüber hinausgehenden Support erfolgt eine Verrechnung pro angebrochene Viertelstunde zum jeweils aktuellen Stundensatz. 

Sämtliche Anfragen werden nach "Best-Effort" bearbeitet. 

Der Anspruch auf eine Reaktionszeit kann nur mit einem gesondert vereinbarten Service Level Agreement (SLA) erhoben werden. 

15. Support 

Auf Verlangen beteiligt sich die BOREALYS GmbH an der Suche nach Störungsursachen, auch wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Systeme bzw. Komponenten auftritt. Diese Leistungen werden zu den aktuellen Tarifen der BOREALYS GmbH in Rechnung gestellt. 

16. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages gemäss und durchführbar ist. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind. 

17. Softwarepflege 

Softwarepflegeverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. 

Nicht bezahlte Softwarepflegeverträge sind seitens des Kunden nicht rückwirkend kündbar. 

Für die von der Borealys GmbH angebotene Software erfolgen Supportdienstleistungen, Updates und Upgrades nur im Rahmen eines separat abzuschließenden Softwarepflegevertrages. Ohne gültigen Softwarepflegevertrag werden jedwede Leistungen, ebenso Auskünfte nicht einzelvertraglich angeboten. 

18. Geheimhaltung 

Die BOREALYS GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter. 

Die BOREALYS GmbH erbringt im Rahmen der einzelvertraglich geregelten Tätigkeiten und Services diverse Dienstleistungen für den Kunden. Dabei ist es möglich, dass sie neben dem Berufsgeheimnis gemäss Art. 321 StGB auch vertrauliche Informationen des Kunden zur Kenntnis nehmen kann. 

Als «vertrauliche Informationen» sind alle Informationen anzusehen, die der Anbieter im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für den Kunden wahrnehmen kann oder ihm sonst wie bekannt geworden sind, unabhängig von der Form der Mitteilung (mündlich, schriftlich, oder anders). Als vertrauliche Informationen gelten auch alle dem Berufsgeheimnis gemäss Art. 321 StGB unterliegenden Informationen. Die BOREALYS GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Sie verpflichtet sich, sämtliche Personendaten aus dem Bereich des Kunden, auf die im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden Zugriff besteht, ausschliesslich für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und gemäss den Anweisungen des Kunden zu bearbeiten und sie insbesondere nicht für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden. Die BOREALYS GmbH wird seine Mitarbeiter und Subunternehmer über die Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten aufklären und deren Einhaltung überwachen und vertraglich regeln. 

19. Sonstige Bestimmungen 

Vertragsänderungen und Ergänzungen erfolgen ausschliesslich in Schriftform. 

Die AGB können von der BOREALYS GmbH jederzeit aktualisiert, ergänzt oder geändert werden. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Version. 

Der Gerichtsstand ist Lausanne, Kanton Waadt. Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980). 

Die Vertragssprache ist Deutsch. 

BOREALYS GmbH
Frau Dagmar SCHREECK-OESER, Geschäftsführerin
Rue des Anciennes Postes 7
1845 NOVILLE
SCHWEIZ
IDE: CHE-165.859.962
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borealysgmbh_agb_112023.pdf

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