Das Implantateregister Deutschland (IRD) dient der Verbesserung der Sicherheit und Qualität von Implantaten sowie der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Gesundheitseinrichtungen, die entsprechende implantatbezogene Eingriffe durchführen, sind verpflichtet, patientenidentifizierende Daten an die Vertrauensstelle sowie medizinische Daten zu implantatbezogenen Maßnahmen an die Registerstelle zu melden. Von der Meldepflicht betroffen sind sowohl vertragsärztliche als auch privatärztliche Einrichtungen.
Das bisher verwendete IRMA-Meldemodul wird zum 31. Dezember 2026 abgeschaltet. Gesundheitseinrichtungen müssen daher sicherstellen, dass Meldungen an das Implantateregister Deutschland künftig über die vorgesehenen alternativen Meldewege bzw. Systeme erfolgen.
